Allgemeine Geschäfts­bedingungen für die Fahrzeug­überlassung

I. ALLGEMEINES
1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns als Vermieter und dem Kunden als Mieter. Maßgeblich ist jeweils die zum Vertragsschluss gültige Fassung. Kunden sind sowohl Unternehmer iSd § 1 Abs. 1 Z 1 KSchG als auch Verbraucher iSd § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG.
1.2 Abweichende, entstehende oder ergänzende AGB werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil. Die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben insoweit Geltung, als sie nicht den dem Kaufvertrag über Kraftfahrzeuge beigehefteten Geschäftsbedingungen widersprechen.

 

II. VERTRAGSSCHLUSS
2.1 Der Vertrag kommt durch die Unterschriftsleistung durch den Kunden und uns zustande. Unsere Angebote sind freibleibend, unverbindlich und als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Kunden zu verstehen. Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf der Vertragsannahme durch uns.
2.2 Mit der Unterfertigung des Fahrzeugüberlassungsvertrags erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot.
2.3 Wir sind berechtigt, das Vertragsangebot innerhalb von 10 Tagen ab Eingang anzunehmen oder die Annahme grundlos abzulehnen. 2.4 Kostenvoranschläge werden nur schriftlich sowie ohne Gewähr erstellt und sind entgeltlich. Erfolgt eine Beauftragung mit sämtlichen im Kostenvoranschlag umfassten Leistungen, wird der gegenständlichen Rechnung das Entgelt für den Kostenvoranschlag gutgeschrieben.

 

III. VERTRAGSDAUER
3.1 Die Vertragsdauer richtet sich nach der Vereinbarung im Fahrzeugüberlassungsvertrag.
3.2 Das Fahrzeug wird dem Kunden in betriebs- und verkehrssicherem sowie vollgetanktem Zustand samt Bedienungsanleitung sowie der gesetzlich vorgeschriebenen Ausrüstung übergeben.
3.3 Vor Übernahme hat der Kunde das Fahrzeug auf allfällige Mängel hin zu untersuchen und diese unmittelbar bei uns zu rügen.
3.4 Der Kunde hat das Fahrzeug samt allfälligem Zubehör und die dazugehörigen Schlüssel zum Vertragsende in vollgetanktem Zustand an uns zu übergeben. Das Fahrzeug ist an uns an dem Standort, an dem die Übergabe erfolgte, innerhalb der Geschäftszeiten zurückzugeben. 3.5 Für den Fall der Überschreitung der Mietdauer sind wir berechtigt, für die ersten 6 Stunden einen Zuschlag von 25% des Tagespreises in Rechnung zu stellen; danach wird der volle Tagespreis verrechnet. Die Geltendmachung von Schadenersatz bleibt unbenommen. Die Überschreitung der Mietdauer führt nicht zur Verlängerung des Fahrzeugüberlassungsvertrags, sodass der Kunde die Rechte aus dem Mietvertrag verliert (Versicherungsschutz, Haftungsreduzierung des Kunden, etc.).
3.6 Wird das Fahrzeug in nicht vollgetanktem Zustand zurückgestellt, werden die Tankkosten dem Kunden in Rechnung gestellt.
3.7 Bei Rückstellung des Fahrzeuges an einem anderen als in Punkt III.3.2 genannten Ort werden dem Kunden die Überstellungskosten in Rechnung gestellt.
3.8 Eine beabsichtigte Verlängerung der vereinbarten Mietdauer durch den Kunden ist uns bei Abholung des Fahrzeuges mitzuteilen und von uns zu genehmigen.
3.9 Wir sind berechtigt, den Fahrzeugüberlassungsvertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei Zahlungsverzug, bei vertragswidriger Verwendung des Fahrzeuges, bei Beschädigung, Zerstörung, udgl. vor.

 

IV. MIETENTGELT UND ZAHLUNGSMODALITÄTEN
4.1 Die Preise sind stets freibleibend, verstehen sich in Euro exkl. gesetzlicher USt. Bei Geschäften mit Verbrauchern sind die Preise inkl. gesetzlicher USt. angegeben.
4.2 Vor Übernahme des Fahrzeugs durch den Kunden hat dieser eine Kaution in bar oder mittels Kreditkarte zu hinterlegen. Die Höhe der Kaution richtet sich nach der Vereinbarung im Fahrzeugüberlassungsvertrag.
4.3 Der Mietpreis ist unmittelbar nach Rückstellung des Fahrzeugs am Ort der Rückgabe iSd des Punktes III.3.4 zu leisten.
4.4 Ist der Kunde ein Unternehmer, werden bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in der Höhe von 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz verrechnet. Wir behalten uns die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugszinsschadens vor. Bei Verbrauchergeschäften werden bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in der Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz vereinbart.
4.5 Der Unternehmer verpflichtet sich zur Bezahlung einer Betreibungskostenpauschale iHv € 40,00. Unbenommen bleibt unser Anspruch auf Geltendmachung der Mahn- und Inkassokosten gegenüber Unternehmern und Verbrauchern.
4.6 Skontoabzüge, Rabatte oder sonstige Preisnachlässe bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges treten derartige Vereinbarungen außer Kraft.
4.7 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung sofort fällig zu stellen.
4.8 Der Kunde verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung. Im Anwendungsbereich des KSchG gilt dies nicht für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Unternehmers oder für den Ausschluss oder Einschränkung von Gegenforderungen die in einem rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers stehen, die gerichtlich festgestellt oder die von uns anerkannt worden sind.
4.9 Der Kunde als Unternehmer ist nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen berechtigt.
4.10 Wird mit Kreditkarte bezahlt oder wird die Kaution mit Kreditkarte hinterlegt, sind wir berechtigt, aufgetretene Schäden bzw. den Schadenselbstbehalt und weitere Forderungen aus dem Mietverhältnis über die Kreditkarte abzurechnen.
4.11 Der Kunde ist verpflichtet, zusätzlich zum Mietpreis allfällige Folgekosten, insbesondere (Verwaltungs-)Strafen, Abschleppkosten, Reinigungskosten, Bearbeitungsgebühren insbes. bei Halteranfragen, udgl. in seine Zahlungsverpflichtung zu übernehmen und uns klag- und schadlos zu halten.

 

V. BENÜTZUNG DES FAHRZEUGS UND GEFAHRTRAGUNG
5.1 Die Gefahr geht auf den Kunden mit Übergabe des Fahrzeugs an ihn über.
5.2 Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug sachgemäß und pfleglich unter Berücksichtigung der Bedienungsanleitung und unter Einhaltung sämtlicher in- und ausländischer gesetzlicher Vorschriften, insbesondere der StVO und des KFG, zu benützen. Der Kunde hat allfällige Weisungen unsererseits zu befolgen.
5.3 Das vertragsgegenständliche Fahrzeug darf ausschließlich vom Kunden gelenkt werden.
5.4 Dem Kunden ist es untersagt, das Fahrzeug in einem durch Alkohol, Medikamente oder Betäubungsmittel beeinträchtigten Zustand zu lenken.
5.5 Dem Kunden ist es untersagt, andere Fahrzeuge abzuschleppen und Änderungen am Fahrzeug vorzunehmen, widrigenfalls er uns sämtliche Schäden zu ersetzen bzw. die Kosten der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands zu tragen hat.
5.6 Der Kunde ist insbesondere nicht zur Verwendung des Fahrzeugs im freien Gelände, auf unbefestigten Straßen, im Rahmen von Sportveranstaltungen oder auf Rennstrecken oder für Fahrschulübungen berechtigt.
5.7 Der Kunde hat Ladungen so zu transportieren und abzusichern, dass keine Schäden entstehen, weder am Fahrzeug selbst, noch an Rechtsgütern Dritter.
5.8 Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne unsere schriftliche Zustimmung das Fahrzeug außerhalb Österreichs zu lenken.
5.9 Der Kunde stellt sicher, dass die Schlüssel so sicher verwahrt werden, dass ein unberechtigter Zugriff Dritter nicht möglich ist.
5.10 Der Kunde ist verpflichtet, jeden Unfall unverzüglich der nächsten Polizeidienststelle anzuzeigen und die Anzeige bzw. Verkehrsunfallsbestätigung an uns auszufolgen. Er hat eine vollständige Schadensmeldung in Form eines europäischen Unfallsberichts zu verfassen, diese an uns auszuhändigen und sämtliche Auskünfte zu erteilen, die der Klärung des Unfallhergangs und sämtlicher damit im Zusammenhang stehender Ansprüche dienen.
5.11 Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche Dritter ganz oder teilweise anzuerkennen oder zu befriedigen.
5.12 Der Kunde hat des Weiteren jede sonstige Beschädigung des Mietfahrzeugs unverzüglich der nächstgelegenen Polizeidienststelle anzuzeigen und in diesem Zusammenhang sämtliche Auskünfte zu erteilen, die der Klärung des Sachverhalts dienen.
5.13 Für den Fall, dass der Versicherer aufgrund des Verhaltens des Kunden, insbesondere bei einer Obliegenheitsverletzung, leistungsfrei wird, hat der Kunde alle uns daraus erwachsenden Nachteile zu ersetzen und uns klag- und schadlos zu halten.
5.14 Der Kunde ist nicht berechtigt, eigenmächtig Reparaturaufträge zu erteilen.

 

VI. HAFTUNGSBESTIMMUNGEN
6.1 Die vermieteten Fahrzeuge sind auf uns zugelassen und haftpflichtversichert. Darüberhinaus besteht eine Vollkaskoversicherung. Die Versicherungsbedingungen liegen bei uns bei der Annahme zur jederzeitigen Einsichtnahme auf.
6.2 Der Kunde haftet für sämtliche Schäden vertraglich sowie nach den gesetzlichen Bestimmungen, die durch den Gebrauch des Mietfahrzeuges entstehen. Er hat insbesondere für alle Schäden einzustehen, sofern er gegen die Bestimmungen dieser AGB oder des Fahrzeugüberlassungsvertrags verstößt sowie für Schäden, die auf einen unsachgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind. Der Kunde haftet auch für den Verlust von zum Fahrzeug gehörigen Sachen und die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten. Er verpflichtet sich, uns hinsichtlich sämtlicher Schäden, Folgekosten, Verkehrsstrafen, etc. vollkommen klag- und schadlos zu halten.
6.3 Außerhalb des Anwendungsbereichs des Produkthaftungsgesetzes beschränkt sich unsere Haftung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sind ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei uns zurechenbaren Personenschäden des Kunden. Bei Geschäften mit Verbrauchern gelten die Haftungsbestimmungen des ABGB.
6.4 Unsere Haftung ist ebenfalls insbesondere ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäßen oder fehlerhaften Umgang, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungsvorschriften, etc.
6.5 Wir haften nicht für den Verlust oder die Beschädigung von ins Fahrzeug eingebrachten oder dort zurückgelassenen Gegenständen. 6.6 Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns übergebene Sache zu informieren.

 

VII. DATENSCHUTZ, ADRESSÄNDERUNG
10.1 Der Kunde erteilt uns die ausdrückliche Zustimmung, sämtliche uns überlassene Daten verwenden zu dürfen. Insbesondere dürfen wir seine Daten verwenden, um Anfragen von Behörden und Gerichten zu beantworten.
10.2 Die Datenschutzerklärung ist unter: www.autohaus-buechl.at einsehbar und wird dem Kunden über Anfrage jederzeit durch Zusendung per E-Mail oder per Post zur Verfügung gestellt.
10.3 Der Kunde ist darüber in Kenntnis, dass das Mietfahrzeug mit einem GPS-Trackingsystem ausgestattet ist, um es im Falle des Diebstahls jederzeit orten zu können. Der Kunde erklärt hiermit sein ausdrückliches Einverständnis.
10.4 Erklärungen an den Kunden gelten als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesandt werden, es sei denn, der Kunde hat uns eine neue Wohn- bzw. Geschäftsadresse schriftlich mitgeteilt, wobei der Zeitpunkt des Zugangs bei solchen schriftlichen Erklärungen bei uns ausschlaggebend ist.
10.5 Der Kunde verpflichtet sich, die von uns übermittelten personenbezogenen Daten gemäß den jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Vorschriften ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung zu verarbeiten und diese Daten umgehend nach Wegfall eines zur Verarbeitung gerechtfertigten Grundes zu löschen (gilt nicht für Verbrauchergeschäfte).

 

VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
11.1 Erfüllungsort ist ausschließlich unser Sitz in Hannesgrub Nord 20/1, 4911 Tumeltsham.
11.2 Zuständig für alle sich mittelbar und unmittelbar aus dem Vertrag ergebenen Streitigkeiten ist das nach dem Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht im Sprengel des Landesgerichtes Ried im Innkreis.
11.3 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes.
11.4 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden, einschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird bei Verträgen mit Unternehmern mit einer Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen möglichst nahekommt.
11.5 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sämtliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

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